Digitale Fachinforeihe am am 16. Oktober: Recht auf Aufarbeitung – was heißt das eigentlich?

Am Freitag, 16. Oktober 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr findet der nächste Termin unserer kostenlosen Online-Reihe „Echt Recht?! – Juristische Fragestellungen rund um sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ statt.

Diesmal steht die Frage im Mittelpunkt:

Recht auf Aufarbeitung – was heißt das eigentlich?

Aufarbeitung ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt immer wieder verwendet wird. Doch was bedeutet Aufarbeitung eigentlich aus rechtlicher Perspektive? Welche Rechte und Ansprüche können Betroffene haben? Welche Möglichkeiten bestehen bereits – und an welchen Stellen gibt es noch offene rechtliche Fragen?

Darüber spricht Dr. Franziska Drohsel, juristische Referentin der Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF).

Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen:

  • Was bedeutet „Aufarbeitung“ aus juristischer Sicht?
  • Welche Rechte können Betroffene geltend machen?
  • Welche Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es bereits?
  • Und welche Fragen sind bislang noch offen?

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus sozialen, medizinischen und juristischen Arbeitsfeldern. Auch Betroffene sowie Menschen aus ihrem unterstützenden Umfeld sind ausdrücklich willkommen.

Teilnahme

Termin: Freitag, 16. Oktober 2026
Uhrzeit: 13:00 bis 14:00 Uhr
Format: Online-Veranstaltung
Kosten: kostenlos
Anmeldung: erforderlich

Die einzelnen Termine der Reihe „Echt Recht?!“ können unabhängig voneinander besucht werden. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, juristische Fragestellungen rund um sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend kompakt, verständlich und praxisnah einzuordnen.

Digitale Fachinforeihe am am 16. Oktober: Recht auf Aufarbeitung – was heißt das eigentlich?